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Höchstleistung für die Sicherheit von Lebensmitteln


Thermoplastische Elastomere

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Migration

 

Eine unendliche Geschichte

Die jahrzehntelange Entstehungsgeschichte der EG-Kunststoffrichtlinie hat dazu geführt, dass Kunststoffe im Lebensmittelkontakt extrem genau und fast bis ins letzte Detail geregelt sind. Die in 14 Änderungsrichtlinien entstandenen Positivlisten für Additive und Monomere, die festgeschriebenen Grenzwerte für einzelne Substanzen und Angaben zum Umfang der Konformitätserklärungen beweisen dies. Für andere Packstoffe sieht dies noch ganz anders und längst nicht so umfangreich dokumentiert aus.

Man kann sagen, dass im Verlauf der Zeit mit der Kunststoffrichtlinie und die nachfolgenden Änderungsverordnungen das umfassendste Regelwerk für Verpackungen in Lebensmittelkontakt geschaffen wurde. Mit der sogenannten Super-Verordnung und der Plastics Implementation Measure - kurz PIM - wurden noch engere Grenzen gesetzt und neue Aspekte bzgl. der Förderung der Rückverfolgbarkeit vom fertigen Produkt über die gesamte Lieferkette, der Forderung nach verbesserter Dokumentation der Konformität sowie nach einer realistischeren Migrationsprüfung und Bewertung eingefügt.

Diese sehr detaillierte Verordnung (EU) 10/2011 trat am 4. Februar in Kraft, gilt weitestgehend seit dem 1. Mai 2011 und sieht vor, dass die vorgeschriebenen, geänderten Prüfbedingungen, die vorschreiben, dass neben der Gesamtmigration viele spezifische Migrationswerte einzuhalten sind, uneingeschränkt seit dem 1.1.2016 Gültigkeit haben. Mit der Globalmigration wird dabei die Summe aller Substanzen definiert, die vom Verpackungsmaterial in Kontakt mit dem Lebensmittel in dieses migrieren kann. Diese liegt bei 10 mg/dm2, für Babykost bei 60 mg/kg. Die spezifische Migration bezieht sich auf einzelne Substanzen und ist von Substanz zu Substanz unterschiedlich festgelegt. Die Summe aller spezifischen Migrationswerte darf aber 60 mg/kg nicht übersteigen.

Darüber hinaus fallen auch Verbundmaterialien (Materialien und Gegenstände aus zwei oder mehr Schichten, von denen mindestens eine aus Kunststoff besteht) in den Geltungsbereich der Kunststoffverordnung. Festgeschrieben wurde, dass hinter einer funktionellen Barriere keine Nano- oder CMR-Stoffe (cancerogene, mutagene und reprotoxische Stoffe) eingesetzt werden dürfen (es sei denn, es liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der EFSA vor), für andere gilt ein Grenzwert von 0,01 mg/kg.

Soweit einige der wichtigsten Eckpunkte der Verordnung, die die Richtlinie 2002/72/EG vom 6. August 2002 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ablöst. Nicht nur aus Gründen der Klarheit, sondern auch zum erhöhten Verbraucherschutz.

Lebensmittelhersteller - das macht die neue Verordnung ebenfalls klar - sind verantwortlich für die von ihnen eingesetzten FCM (food contact materials - Lebensmittelkontaktmaterialien) und müssen nachweisen, dass die Verpackungen gültigem Recht entsprechen.

Mit der Einführung von PROVALIN®, der auf thermoplastischen Elastomeren basierenden Verschlussdichtungsmasse ohne PVC und Phthalate, wird den Herstellern und Abfüllern von Lebensmitteln in Glaskonserven diese Sorge abgenommen. Dieser Compound erfüllt alle Anforderungen an Metall-Vakuum-Verschlüsse und entspricht voll und ganz der PIM (EU 10/2011) Verordnung. Alle Langzeittests hinsichtlich Vakuum, Öffnungseigenschaften und Migrationsverhalten haben gezeigt: PROVALIN® ist sicher und erfüllt alle Anforderungen der PIM Regularien. Und das gilt auch für ACTGreen® PROVALIN®  für die Press-On Twist Off®-Verschlüsse von Babykost und empfindliche Füllgüter.


PROVALIN® und ACTGreen® sind eingetragene Warenzeichen von ACTEGA, Bremen

PROVALIN®. Die PVC-freie Alternative von ACTEGA


Kontakt:

 

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Marta Ochalek
Straubinger Straße 12
28219 Bremen

 

 

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